1. BESTANDSAUFNAHME
INCLUSION24 GmbH ist eine Organisation, die sich für die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung einsetzt. Unsere Organisation strebt an, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich jeder Mensch und insbesondere auch jedes Kind geschützt, respektiert und unterstützt fühlt und Selbstwirksamkeit erfährt.
Unsere Mission ist eine nachhaltige Veränderung des Mindsets der Gesellschaft in Bezug auf einen vielfältigen, respektvollen Umgang des täglichen Lebens miteinander.
Unsere Ziele umfassen die Sensibilisierung für Inklusion, die Bereitstellung von inklusiven Bildungsangeboten sowie die Förderung der sozialen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen.
Wir legen großen Wert auf die Einhaltung ethischer Grundsätze, die den Schutz und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen betonen.
Unser „wert“-zeug:
Unser Werkzeug ist eng mit unseren Wertvorstellungen verbunden. So ist auch der Begriff Wertzeug entstanden. Wir leben und arbeiten mit und durch unsere Werte.
In Bezug auf den Kinderschutz haben wir interne Strukturen etabliert, wie beispielsweise eine Kinderschutzbeauftragte und eine klare Verantwortungszuweisung in Bezug auf den Kinderschutz.
Unsere Organisationskultur basiert auf den Prinzipien der Gleichberechtigung, des Respekts und der Wertschätzung für die Vielfalt der Kinder und Jugendlichen, die wir unterstützen.
INCLUSION24 verfügt über engagiertes Personal, das sich für den Kinderschutz einsetzt und die Sicherheit und das Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen in unseren Programmen und Aktivitäten gewährleistet. Unser Personal durchläuft regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen unter anderem auch zum Thema Kinderschutz, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit potenziellen Risikofaktoren und Schutzmaßnahmen zu erweitern.
Wir haben klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Kinderschutz festgelegt. Eine speziell benannte Kinderschutzbeauftragte ist für die Koordination und Überwachung der kinderschutzrelevanten Maßnahmen und Richtlinien in unserer Organisation verantwortlich. Ansprechpartnerin für dieses Thema und auch Kinderschutzbeauftragte ist Frau DSA Valerie Clarke, MSM.
Jedes Mitglied unseres Personals ist sensibilisiert für die Bedeutung des Kinderschutzes und verpflichtet sich, die festgelegten Verhaltensregeln und Richtlinien einzuhalten, um das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.
Wir fördern eine offene Kommunikation und eine Kultur des Vertrauens, in der Bedenken, Anschuldigungen oder Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Kinderschutz umgehend gemeldet werden können. Das Personal wird ermutigt, Verdachtsfälle oder mögliche Risiken unverzüglich an die Kinderschutzbeauftragte zu melden.
2. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Alle Kinder haben gemäß der UN-Kinderrechtskonvention Rechte auf Förderung, Beteiligung und Schutz. Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und ihrer Zusatzprotokolle wird von INCLUSION24 in den Mittelpunkt gesetzt und im Alltag umgesetzt.
Insbesondere folgende Artikel rücken in den Fokus unserer täglichen Arbeit:
Artikel 2: Alle Kinder haben die gleichen Rechte und Diskriminierung ist in jeder Form untersagt.
Artikel 3: Das Wohl des Kindes ist immer der vorrangig zu berücksichtigendem Aspekt im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, direkt und generell bei allen Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen.
Artikel 19: Allen Kindern steht Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung zu. Auch müssen geeignete Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufdeckung, Meldung, Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung und Nachbetreuung getroffen werden.
2.1 Welche Personengruppen umfasst unser Kinderschutzkonzept
Alle Trainer:innen und Mitarbeiter:innen treffen richtungsweisende Entscheidungen für INCLUSION24 und vertreten die Organisation in der Öffentlichkeit.
Alle Mitarbeiter:innen, Trainer:innen und ehrenamtliche Helfer:innen sowie Zivildiener und Praktikant:innen sind ebenfalls zur Einhaltung der Kinderschutzrichtlinien verpflichtet.
Sie wirken im Rahmen ihrer Möglichkeiten täglich an der Umsetzung der Richtlinien mit.
Deshalb werden sie in geeigneter Weise über die geltenden Kinderschutzrichtlinien informiert und angehalten, diese zu beachten, sowie laufend geschult. Ebenso sind verpflichtende Feedback- und Mitarbeiter:innengespräch Teil des Qualitätsmanagements für alle Beteiligten.
Projektmitarbeiter:innen und externe Medienschaffende werden vor Beginn der Zusammenarbeit die geltenden Kinderschutzrichtlinien übermittelt und sie verpflichten sich durch Unterschrift, diese zu beachten.
Partner:innen und Vertragspartner:innen verpflichten sich ebenso schriftlich zur Einhaltung der Kinderschutzrichtlinien.
3. PERSONALAUSWAHL
In unserem Kinderschutzkonzept legen wir großen Wert auf eine sorgfältige Personenauswahl und -entwicklung, um sicherzustellen, dass qualifizierte und geeignete Personen mit Kindern arbeiten.
a) Qualifikationen: Wir stellen sicher, dass unsere Bewerber:innen die erforderlichen Qualifikationen für die Arbeit mit Kindern mitbringen, sei es durch pädagogische Abschlüsse, Erfahrung in der Kinderbetreuung oder verwandte Bereiche.
b) Background-Checks: Wir führen umfassende Hintergrundüberprüfungen für alle potenziellen Mitarbeiter:innen durch, einschließlich polizeilicher Führungszeugnisse, um sicherzustellen, dass keine Vorstrafen oder relevanten Vergehen vorliegen.
c) Referenzen: Wir überprüfen Referenzen von früheren Arbeitgeber:innen oder Personen, die den Bewerber/ die Bewerberin gut kennen, um Informationen über ihre Arbeitsweise und Eignung zu erhalten.
d) Vorstellungsgespräche: Wir führen strukturierte Vorstellungsgespräche mit den Bewerber:innen durch, um ihre Eignung, Motivation und ihr Verständnis für den Kinderschutz zu beurteilen.
e) Teamarbeit: Wir stellen sicher, dass neue Mitarbeiter:innen gut in unser bestehendes Team passen und dass ihre Werte und Einstellungen mit den Zielen unseres Kinderschutzkonzepts übereinstimmen.
3.1 PERSONALENTWICKLUNG
Wir bieten regelmäßige Schulungen zum Kinderschutz an, um das Bewusstsein und das Verständnis unserer Mitarbeiter:innen für die Risiken von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung zu erhöhen. Unsere Schulungen beinhalten auch Hinweise zur Erkennung von Anzeichen von Missbrauch oder Vernachlässigung sowie zum richtigen Verhalten bei Verdachtsmomenten.
Supervision: Wir bieten unseren Mitarbeiter:innen regelmäßige Supervisionsgespräche an, in denen sie ihre Erfahrungen reflektieren, Unterstützung erhalten und Fragen oder Bedenken im Zusammenhang mit dem Kinderschutz besprechen können.
Richtlinien und Verfahren: Wir stellen klare Richtlinien und Verfahren für den Umgang mit möglichen Kindeswohlgefährdungen auf und stellen sicher, dass alle Mitarbeiter:innen diese verstehen und befolgen.
Fortbildung: Wir fördern die kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter:innen, um sicherzustellen, dass sie über aktuelles Wissen und Fähigkeiten im Bereich des Kinderschutzes verfügen.
4. RISIKOANALYSE
Das Kinderschutzkonzept beinhaltet eine Risikoanalyse, die dabei hilft, potenzielle Risikofaktoren in der täglichen Arbeit, Projekten und Veranstaltungen zu identifizieren und zu benennen. Jeder Bereich wird einzeln analysiert, um mögliche Risiken zu identifizieren und die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens einzuschätzen.
Schließlich werden Überlegungen angestellt, wie diese Risiken reduziert werden können.
Alle relevanten Punkte werden dabei halbjährlich evaluiert und bewertet.
5. VERHALTENSKODEX
Wir verpflichten uns, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu achten, den Schutz vor Missbrauch und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen in der eigenen Organisation sowie bei jeglichen Veranstaltungen und Projekten zu gewährleisten und uns bei allen Tätigkeiten vorrangig am Kindeswohl zu orientieren.
Daher werden Maßnahmen der Prävention etabliert, die eine aufmerksame Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen bei gleichzeitiger Wahrung ihrer Rechte garantieren und das Risiko von Gewalt und Missbrauch verringern.
Zielsetzung der Verhaltensrichtlinien zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist es, dass Mitarbeitende (hauptamtliche, ehrenamtliche und freiwillige) eine gemeinsame Verantwortung für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen übernehmen.
Name: DSA Valerie Clarke, MSM