3. Dezember 2021
„Alle Menschen haben das Recht auf Bildung & Arbeit“ – steht zumindestens in der Behindertenrechtskonvention, die Österreich 2008 ratifiziert hat.
#purplelightup
Doch wie geht es den jungen Erwachsenen, die die Schulpflicht beendet haben und sich auf Lehrstellensuche begeben?
Das Recht auf Ausbildung und Arbeit ist gesetzlich verankert, trotzdem haben junge Menschen das Problem nach der Schule einen Arbeitsplatz beziehungsweise eine Praktikumsstelle zu bekommen. Woran liegt das?
Vielmehr betrifft es auch gesprochene und geschriebene Sprache, das Recht auf Information, die Möglichkeit Österreichische Gebärdensprachdolmetscher und Gebärdensprachdolmetscherinnen bei Teamsitzungen anzufordern, einen Ruheraum für hoch sensible Personen zu haben, flexible Arbeitszeiten oder die Einstellung der Kollegen und Kolleginnen.
Viele Betriebe sind nicht ausgelegt, um Menschen mit Behinderungen anzustellen, beziehungsweise einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten.
Aber was bedeutet überhaupt „barrierefrei“?
Barrierefrei ist nicht nur ein Schlagwort für bauliche Gegebenheiten, sodass Menschen mit körperlichen Behinderungen oder im Rollstuhl sitzend zum Beispiel einen guten Zugang zu Toilettenanlagen haben.
Wie kann man es ermöglichen, dass auch junge Personen mit einer Behinderung oder einer gesundheitlichen Einschränkung eine Lehrstelle oder eine Praktikumsstelle bekommen?
Gelungene Inklusion kann nur gemeinsam umgesetzt werden. Unsere Experten und Expertinnen in eigener Sache unterstützen Sie gerne dabei!
In diesem Sinne: „Diversity is what you see, inclusion is what you do - light it up - purple" ^^