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Wörterbuch

Ein Wörterbuch hilft Menschen.

Ausgleichstaxe

Die Ausgleichstaxe wird jährlich vom Sozialministeriumservice vorgeschrieben.

Die Ausgleichstaxe selbst und ihre Höhe sind immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen. Während Vertreter von Behindertenverbänden die Ausgleichstaxe für viel zu gering halten, sind die Wirtschaftsvertreter*innen oft der gegenteiligen Ansicht.

Die eingezahlten Ausgleichstaxen fließen nicht in das Staatsbudget, sondern speisen einen eigenen Fonds, den sog. Ausgleichstaxfonds. Aus diesem Fonds werden ausschließlich Aufwendungen zur Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung getätigt. Es ist ein Faktum, dass ein Großteil der Förderungen wieder der Wirtschaft zu Gute kommt (z.B. in Form von Lohnkostenzuschüssen).

B2B

Die Abkürzung B2B (oder auch B-to-B oder BtB) steht für Business-to-Business und beschreibt demnach Geschäftsbeziehungen zwischen zwei oder mehr Unternehmen.

Beschäftigungspflicht

Das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) bezweckt die Eingliederung von begünstigten behinderten Personen in den Arbeitsprozess. Der Verpflichtung, einen Beitrag zur Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu leisten, soll in erster Linie dadurch entsprochen werden, dass ArbeitgeberInnen entsprechend der jeweiligen Pflichtzahl begünstigte behinderte ArbeitnehmerInnen beschäftigen.

Alle ArbeitgeberInnen, die im Bundesgebiet 25 oder mehr ArbeitnehmerInnen beschäftigen, sind verpflichtet, auf je 25 ArbeitnehmerInnen mindestens einen begünstigten behinderten Menschen einzustellen.

Entspricht ein/e ArbeitgeberIn seiner oder ihrer Verpflichtung nicht oder zumindest nicht zur Gänze, so hat er/sie eine Geldleistung, die sogenannte „Ausgleichtaxe“ zu entrichten.

Ein Anreiz für ArbeitgeberInnen, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, besteht in Form einer Prämie in Höhe von derzeit monatlich EUR 251,- (Stand 2016) für jeden begünstigten behinderten Menschen, der als Lehrling ausgebildet wird. Diese Prämie wird aus Mitteln des Ausgleichtaxfonds finanziert.

Diversity

Diversity bedeutet Vielfalt von Menschen und Lebensformen. Diversity zielt auf die Anerkennung und Wertschätzung aller Menschen unabhängig von ihrer sozialen, ethnischen etc. Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, ihrem Lebensalter, ihrer physischen oder psychischen Fähigkeiten oder anderer Merkmale. 

Diversity ist wichtig für  eine moderne Unternehmenskultur. Wir helfen Ihnen gerne dabei, mehr Vielfalt in Ihr Unternehmen zu bringen!

Empowerment

Power bedeutet Stärke und Macht zu besitzen und frei entscheiden und handeln zu können. Empowerment ist ein Prozess, in dem eine Person die eigene Stärke und Freiheit erkennt und lernt, bewusst im eigenen Sinne zu handeln. Empowerment bestärkt Menschen mit Behinderung darin, ihre Belange eigenmächtig, selbstverantwortlich und selbstbestimmt zu vertreten und zu gestalten. Als Empowerment bezeichnet man Handlungen, die das Maß an Selbstbestimmung im Leben von Menschen mit Behinderung erhöhen.

Expert*innen in eigener Sache

Niemand kann mit mehr Glaubwürdigkeit erklären, was ein betroffener Mensch braucht, als ein in der aktuellen Betroffenheit ausgebildeter Mensch, der selbst betroffen ist. Deshalb besteht unser Team aus einer großen Vielfalt von ausgebildeten Betroffenen, die konkrete Lösungsansätze für einen inklusiven (Arbeits-)Alltag präsentieren, mitgestalten und anderen näher bringen können.

Fokusgruppe

Ziel einer Fokusgruppe ist es, unterschiedliche Positionen zu einem Thema einzufangen und so ein differenziertes Meinungsbild zum jeweiligen Diskussionsthema zu erhalten. Der gegenseitige Austausch von Ideen und Überlegungen führt zu tiefergehenden Einblicken in die Wünsche und Gedanken der Zielgruppen. Die Ansichten der Teilnehmer werden nicht bewertet oder gewichtet, ebenso ist Konsensbildung in einer Gruppendiskussion nicht das Ziel, sondern die Abbildung der Vielfalt der Meinungsbilder.

Gebärdensprache

Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) ist eine eigenständige, linguistisch vollwertige und natürliche Sprache. ÖGS hat eine eigene Grammatik und Syntax, die anders ist als die Grammatik der Deutschen Lautsprache.

Die Gebärdensprachen sind nicht auf der ganzen Welt einheitlich, es gibt nationale Varianten, die sich zum Teil sehr stark unterscheiden. Gebärdensprachen weisen wie alle natürlichen Sprachen Dialekte und Soziolekte auf. Gebärdensprachen wurden nicht von jemandem erfunden, sondern sind so wie die Lautsprachen auf natürliche Weise entstanden, überall dort, wo es Gehörlosengemeinschaften gab und gibt.

Inklusion

“Inklusion” kommt ursprünglich vom lateinischen “inclusio”= ”Einschließung” und bedeutet die Einbeziehung aller Menschen in einer Gruppe: sei es ein Team, ein Arbeitsplatz oder eine ganze Gesellschaft. Hier wird nicht nur auf Teilhabe bezogen, sondern auf gleichwertige Teilnahme, Rücksicht, Forderungen und Rechte.

Lormen

Mit diesem Kommunikationshilfsmittel haben hörsehbehinderte und taubblinde Menschen die Möglichkeit zur Kommunikation und folglich auch zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Hände (der Tastsinn) ersetzen dabei Augen, Ohren und Stimme. Die „sprechende“ Person tupft und streicht auf der Handinnenfläche der „lesenden“ Person. Buchstaben werden damit zu Worten und Sätzen. Sind beide GesprächspartnerInnen im Lormen geübt, ist ein flüssiges Gespräch durchaus möglich.

Peer-Beratung

Peer-Beratung ist eine Beratung von Betroffenen für Betroffene. Bei der Peer Beratung werden aktives Zuhören sowie andere problemlösende Techniken angewandt, um jeweils gleichartig Betroffene (Englisch: "Peers") zu beraten. Dabei unterstützen ausgebildete PeerBeraterInnen selbständig Lösungen für ein selbstbestimmtes Leben zu finden.

Screenreader

Ein Screenreader (vom Englischen, eigentlich "Bildschirmleser") ist ein Programm auf einem Computer, Tablet oder Handy. Mithilfe solcher Programmen kann der Bildschirminhalt umgestaltet werden: entweder akustisch (durch eine synthetische Stimme) oder, falls ein besonderes Zusatzgerät vorhanden ist, in Brailleschrift. Screenreaders werden oft (aber weder ausschließlich noch zwingend) von Menschen, die eine Sehschwäche haben oder von Menschen, die Lese- oder Schreibschwierigkeiten haben, genützt. Heutzutage gibt es oft Screenreaders bereits an neuen Geräten vorinstalliert. Erkundigen Sie selbst ihr Gerät!

Selbstvertreter*In

Self Advocacy = Selbstvertretung. Dieser Ausdruck hat sich in den letzten Jahren durchgesetzt und meint Selbstbestimmungsorganisationen und Selbsthilfebewegungen von Menschen mit intellektuellen Behinderungen bzw. Menschen mit Lernschwierigkeiten. „Self-Advocacy handelt von unabhängigen Gruppen von Menschen mit Behinderungen, die sich gemeinsam für Gerechtigkeit einsetzten, indem sie einander helfen, ihr Leben zu führen und gegen Diskriminierung zu kämpfen.“ (Definition der zweiten nordamerikanischen People-First-Konferenz 1991)

Sensibilisierung

Sensibilisierung ist ein Gespür zu bekommen für Menschen oder Phänomene. In unserem Kontext bedeutet es, anderen die Angst zu nehmen und Verständnis für das Thema Behinderung zu schaffen, nennt man Bewusstseinsarbeit oder Sensibilisierung.

UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist eine Sammlung von Rechte für und in Zusammenhang mit Menschen mit Behinderungen, zu welche sich die Mehrheit der Mitgliedsstaaten der Vereinigten Nationen verpflichtet haben. Die Konvention hat rechtlich den selben Rang wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

WCAG

In den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) – auf Deutsch: „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“ – definiert die Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) Empfehlungen zur Zugänglichkeit von Webangeboten. Die Guidelines stellen heraus, wie sich Angebote im Netz so gestalten lassen, dass sie allen Internetnutzern zugänglich sind – ungeachtet ihrer körperlichen, geistigen oder technischen Möglichkeiten.

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